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Produktinformationen "PuroCell BiO vormals PuroCell O, 500g"
Anwendung: Reines Hefezellwandpräparat zur Förderung der Hefeaktivität während der alkoholischen Gärung von Wein und Fruchtwein. Das Hefezellwandpräparat wurde in einem natürlichen und innovativen Verfahren hergestellt und entspricht den Kriterien der Verordnung (EG) 203/2012 für Biowein.
Zugabe im Most: PuroCell® O wird vor der Zugabe zum Most in der 5fachen Wassermenge angerührt. Nach der Zugabe zum Gesamtgebinde ist für eine gute Verteilung zu sorgen. Die Dosage erfolgt vor der Zugabe der entsprechenden Trockenreinzuchthefe. Dosierung: Aufgrund der hohen Adsorptionsleistung empfehlen wir präventiv eine Dosage von 10 ‐ 20 g/100 L im Most
Zugabe bei Gärstockung: PuroCell® O wird vor der Zugabe in den steckengebliebenen Wein in der 5fachen Wassermenge angerührt. Nach der Zugabe zum Gesamtgebinde ist für eine gute Verteilung zu sorgen. Nach einem Tag vom Depot abstechen. Zur Neubeimpfung wird eine gärstarke Hefe wie z. B.Oenoferm® X‐treme oder Oenoferm® Bio empfohlen, wobei eine Dosage von 10 g/100 L VitaFerm® Bioden Neustart wesentlich unterstützt. Dosierung: Zur Behebung von Gärstockungen ist eine Dosage von 30 ‐ 40 g/100 L erforderlich. Die gesetzlich maximal zulässige Höchstmenge beträgt 40 g/100 L.
Zugabe im Most: PuroCell® O wird vor der Zugabe zum Most in der 5fachen Wassermenge angerührt. Nach der Zugabe zum Gesamtgebinde ist für eine gute Verteilung zu sorgen. Die Dosage erfolgt vor der Zugabe der entsprechenden Trockenreinzuchthefe. Dosierung: Aufgrund der hohen Adsorptionsleistung empfehlen wir präventiv eine Dosage von 10 ‐ 20 g/100 L im Most
Zugabe bei Gärstockung: PuroCell® O wird vor der Zugabe in den steckengebliebenen Wein in der 5fachen Wassermenge angerührt. Nach der Zugabe zum Gesamtgebinde ist für eine gute Verteilung zu sorgen. Nach einem Tag vom Depot abstechen. Zur Neubeimpfung wird eine gärstarke Hefe wie z. B.Oenoferm® X‐treme oder Oenoferm® Bio empfohlen, wobei eine Dosage von 10 g/100 L VitaFerm® Bioden Neustart wesentlich unterstützt. Dosierung: Zur Behebung von Gärstockungen ist eine Dosage von 30 ‐ 40 g/100 L erforderlich. Die gesetzlich maximal zulässige Höchstmenge beträgt 40 g/100 L.
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